Bischof Schneider bricht sein Schweigen: Écône vor dem Dilemma des heiligen Athanasius

Certamen
Bischof Schneider äußert sich erstmals nach den Exkommunikationen und deutet die Weihen von Écône als Dilemma zwischen Glaubenstreue und Anerkennung.

Knapp sieben Wochen nach den Bischofsweihen von Écône hat Bischof Athanasius Schneider sein Schweigen gebrochen. Seine neue Erklärung stellt die Priesterbruderschaft St. Pius X. in eine Reihe mit dem heiligen Athanasius von Alexandrien, den ein Papst exkommunizierte, weil er den wahren Glauben verteidigte. Nähme Rom das Anliegen der Bruderschaft ernst, so wäre das nach Schneiders Worten der Anfang vom Ende des Modernismus in der Kirche.

(Die gesamte Erklärung finden Sie unten auf Deutsch übersetzt zum Nachlesen.)

Athanasius Schneider, Weihbischof von Astana in Kasachstan, hat sich heute erstmals öffentlich geäußert, seit Rom sechs Bischöfe der Priesterbruderschaft St. Pius X. wegen der Weihen vom 1. Juli in Écône als automatisch exkommuniziert erklärt hat.

Seine Erklärung trägt den Titel „Das Dilemma zwischen der Bewahrung der unzweideutigen Integrität des katholischen Glaubens und der kanonischen Anerkennung durch den Papst“ und erschien im Substack der in Rom akkreditierten Journalistin Diane Montagna.

Gegenüber Montagna nannte Schneider den Zweck seines Textes. Er wolle „Elemente für eine tiefere Besinnung auf die gegenwärtige Lage der Kirche“ beitragen, dazu „geschichtliche Beispiele, die ein größeres Verständnis für das Dilemma fördern, in dem die Priesterbruderschaft St. Pius X. sich nach eigener Überzeugung befindet“. Alle Zitate sind aus dem Englischen übersetzt.

Das Dilemma des heiligen Athanasius

Im Jahr 357 hatte Papst Liberius unter dem Druck des Kaisers eine zweideutige Glaubensformel unterschrieben. Darin fehlte das Wort, an dem in jenem Jahrhundert alles hing: „wesensgleich“, die Aussage also, dass der Sohn dem Vater wesensgleich ist. Anschließend befahl der Papst dem Bischof von Alexandrien, mit arianischen und semiarianischen Bischöfen Gemeinschaft zu halten.

Athanasius weigerte sich. Nach dem Zeugnis des heiligen Hilarius von Poitiers exkommunizierte ihn der Papst daraufhin mit der Begründung, er störe den Frieden der Kirche.

Der Exkommunizierte leitete seine Diözese weiter und zeigte für das bedauerliche Verhalten des Papstes sogar Verständnis. Damasus, der Nachfolger des Liberius, dankte ihm später und zog ihn in den Angelegenheiten der Bischöfe des Orients zu Rate. Liberius blieb der erste Papst, der nicht heiliggesprochen wurde. Athanasius wurde heiliggesprochen und zum Kirchenlehrer erklärt, und im überlieferten Kalender steht sein Fest am 2. Mai.

Nach dem geltenden Kirchenrecht wäre dieser Kirchenlehrer heute ein Schismatiker, weil er die Gemeinschaft mit Bischöfen verweigerte, die kanonisch anerkannt und damit dem Papst unterstellt waren. Diesen Gedanken führt Schneider bis zum Ende durch.

Was Rom von der Bruderschaft verlangt

Das Dilemma liegt nach Schneiders Darstellung in den Bedingungen, die Rom an eine kanonische Anerkennung knüpft. Die Bruderschaft müsste bestimmte neu eingeführte lehrmäßige Zweideutigkeiten annehmen und dem Ritus der neuen Messe nicht nur die Gültigkeit, sondern auch die Richtigkeit zusprechen, obwohl dieser Ritus nach seinem Urteil einen klaren Bruch mit dem überlieferten römischen Ritus bedeutet.

Verantwortlich macht der Bischof dafür zwei Fehlentwicklungen der letzten Jahrhunderte, den Legalismus und den Papalismus, also den „undifferenzierten und nahezu absoluten Gehorsam gegenüber dem Papst“. Beides habe Vorrang bekommen vor der Notwendigkeit der Unzweideutigkeit in Glaube und Liturgie.

Das päpstliche Mandat für eine Bischofsweihe zählt Schneider zum positiven Recht, nicht zum göttlichen. Über einen sehr langen Zeitraum wurden Bischöfe ohne unmittelbare Beteiligung des Papstes geweiht, und auch nach der Einführung des Mandates behandelte das Kirchenrecht unerlaubte Weihen nicht als in sich schismatische Akte.

Ein Dienst von historischem Wert

Die Bruderschaft sei praktisch die einzige Gemeinschaft in der Kirche, die offen auf die lehrmäßigen Zweideutigkeiten in bestimmten Konzilsaussagen und im Ritus der neuen Messe hinweise und deren Klärung fordere. Damit erweise sie der ganzen Kirche „einen großen Dienst, einen Dienst von historischem Wert“.

„Würde der Heilige Stuhl diese Haltung der FSSPX ernst nehmen und darüber hinaus die objektiven Zweideutigkeiten in bestimmten Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils und im Ritus der neuen Messe anerkennen, so wäre das der Anfang vom Ende des modernistischen Projektes innerhalb der Kirche, das in Wirklichkeit vor mehr als hundert Jahren begonnen hat.“

Vor den Weihen hatte Schneider den Papst mehrfach gebeten, der Bruderschaft das apostolische Mandat zu erteilen, am deutlichsten in einem „brüderlichen Appell“ vom 24. Februar. Darin rief er Leo XIV. auf, als „Brückenbauer“ zu handeln, und warnte vor „einer wahrhaft unnötigen und schmerzlichen weiteren Spaltung innerhalb der Kirche“.

Die Bitte blieb unerhört. Die Strafe traf am Ende jene Priester, die den überlieferten Ritus und die Sakramente für die Gläubigen bewahren. Sie ist ungerecht.

Seine Erklärung schließt mit einem Bekenntnis. Er glaube an die Unbesiegbarkeit der Kirche und des Papsttums und daran, dass der Heilige Stuhl eines Tages wieder als Kathedra der Wahrheit vor der ganzen Welt aufstrahlen werde.

Beten wir für Papst Leo XIV., dass er die Klarheit schenkt, um die der Weihbischof von Astana ihn bittet, und für die Priester der Bruderschaft, die am Glauben der Väter festhalten.

Im Folgenden die Erklärung von Bischof Athanasius Schneider im Wortlaut, aus dem Englischen übersetzt.

Das Dilemma zwischen der Bewahrung der unzweideutigen Integrität des katholischen Glaubens und der kanonischen Anerkennung durch den Papst

von Bischof Athanasius Schneider

Es ist hilfreich, sich einen Fall aus der Geschichte in Erinnerung zu rufen, in dem ein großer Heiliger vor dem folgenden Dilemma stand: der Wahl zwischen der Bewahrung der unzweideutigen Integrität des katholischen Glaubens und der kanonischen Anerkennung durch den Papst. Dieser Heilige war der Kirchenvater des vierten Jahrhunderts, der heilige Athanasius von Alexandrien. Im Jahr 357 befahl Papst Liberius, nachdem er eine zweideutige Glaubensformel unterzeichnet hatte (unter Auslassung des entscheidenden lehrmäßigen Begriffs „wesensgleich“), dem heiligen Athanasius, in Gemeinschaft mit arianischen und semiarianischen Bischöfen zu treten, mit Bischöfen also, mit denen der Papst selbst unter dem Druck des Kaisers leider in Gemeinschaft getreten war. Der heilige Athanasius weigerte sich, dem Papst zu gehorchen, worauf ihn der Papst nach dem Zeugnis des heiligen Hilarius von Poitiers und anderer geschichtlicher Quellen exkommunizierte und ihn beschuldigte, den Frieden der Kirche zu stören. Obwohl er vom Papst exkommuniziert war, leitete der heilige Athanasius seine Diözese in Alexandrien weiter und zeigte sogar Verständnis für das bedauerliche Verhalten des Papstes Liberius. Der heilige Papst Damasus jedoch, der Nachfolger des Papstes Liberius, dankte dem heiligen Athanasius und zog ihn in den Angelegenheiten der orientalischen Bischöfe zu Rate. Papst Liberius war der erste Papst, der nicht heiliggesprochen wurde, während Athanasius nicht nur heiliggesprochen, sondern zum Kirchenlehrer erklärt wurde.

Heute würde der heilige Athanasius nach der Definition des „Schismas“ im geltenden Kodex des Kirchenrechts als Schismatiker gelten, da er sich weigerte, in Gemeinschaft mit Gliedern der Kirche (häretischen und semihäretischen Bischöfen) zu stehen, die kanonisch anerkannt und damit dem Papst unterstellt waren.

Die Bischofsweihen, die am 1. Juli 2026 von der Priesterbruderschaft St. Pius X. (FSSPX) in Écône vollzogen wurden, sind ebenfalls ein Fall dieses seltenen Dilemmas: der Notwendigkeit, zwischen der Bewahrung der unzweideutigen Integrität des katholischen Glaubens, wie er vom Lehramt durch alle Zeiten hindurch gelehrt wurde, und der kanonischen Anerkennung durch den Papst zu wählen. Dieses Dilemma zeigt sich in den Bedingungen, die an die kanonische Anerkennung der FSSPX durch den Papst geknüpft sind. Sie muss bestimmte neu eingeführte lehrmäßige Zweideutigkeiten annehmen (wie sie sich in einigen nicht definitiven Lehren des pastoralen Zweiten Vatikanischen Konzils und in bestimmten Aussagen und Akten des nachkonziliaren Lehramtes spiegeln) und nicht nur die Gültigkeit, sondern auch die Richtigkeit (Legitimität) des Ritus der neuen Messe anerkennen, und dies trotz seiner lehrmäßigen und rituellen Unbestimmtheit, die einen klaren Bruch mit dem überlieferten römischen Ritus bedeutet.

Bei der Behandlung dieser komplexen Angelegenheit ist es wesentlich, eine nüchterne Sichtweise zu bewahren, die Begriffe zu klären und das wahre und letzte Ziel der Kirche und ihre große Tradition vor Augen zu behalten; denn diese Tradition reicht weit über die letzten Jahrhunderte oder Jahrzehnte zurück. Dabei muss man auch vergleichbare Situationen aus den großen Krisen der Kirchengeschichte in Betracht ziehen.

Es gibt innerhalb der Kirche zwei ungesunde Entwicklungen der vergangenen Jahrhunderte, die zu einer verengten Sicht der Wirklichkeit geführt haben: die Neigung, den rechtlichen Aspekt als quasi absolut zu behandeln, also den Legalismus, und die Neigung, die Person des Papstes und den Gehorsam ihm gegenüber zu verabsolutieren, also den Papalismus. Der Legalismus, das heißt das starre Festhalten am Buchstaben des Gesetzes, und der Papalismus, das heißt der undifferenzierte und nahezu absolute Gehorsam gegenüber dem Papst, haben Vorrang bekommen gegenüber der Notwendigkeit der Unzweideutigkeit in Glaube und Liturgie. Doch während jeder großen Lehrkrise in der Geschichte der Kirche galt die eiserne Regel, jede Art von lehrmäßiger Zweideutigkeit zu vermeiden, so bei Papst Honorius I., dessen lehrmäßig zweideutige Briefe, die er im Rahmen seines ordentlichen Lehramtes erließ, von späteren Päpsten und von drei Ökumenischen Konzilien entschieden verurteilt wurden, ungeachtet der Versuche seines zweiten Nachfolgers, des Papstes Johannes IV., eine Art Hermeneutik der Kontinuität anzuwenden.

In unseren Tagen wird innerhalb der Kirche weithin behauptet, es könne kein Gewissenskonflikt zwischen dem Gehorsam gegenüber dem Papst und der Bewahrung der unzweideutigen Reinheit des Glaubens entstehen. Das bedeutet letztlich, dass der Gehorsam gegenüber dem Papst so hoch geschätzt wird, dass es als besser gilt, Zweideutigkeiten in Glaubensfragen und in den liturgischen Riten anzunehmen, als gegen den Befehl eines Papstes zu handeln, obwohl dieser Befehl nur menschlich ist und fehlerhaft sein kann. Darüber hinaus ist ebenso ein enges Verständnis der Gemeinschaft aufgekommen, sei es der Gemeinschaft mit dem Papst oder mit der Kirche. Der Gehorsam gegenüber dem Papst wird als nicht unterscheidbar von der Gemeinschaft mit der Kirche betrachtet. Damit besteht die Gefahr, den Gehorsam gegenüber dem Papst auf dieselbe Ebene zu erheben wie den Gehorsam gegenüber der göttlichen Offenbarung Gottes.

Man muss auch zwischen dem positiven Recht, also den von der menschlichen kirchlichen Autorität erlassenen Disziplinargesetzen, und dem göttlichen Recht, also den von Gott offenbarten Glaubenswahrheiten, unterscheiden. Niemand darf dem göttlichen Recht widersprechen und katholisch bleiben. In wahrhaft außergewöhnlichen und seltenen Umständen kann ein Katholik jedoch im Gewissen verpflichtet sein, dem positiven Recht zuwiderzuhandeln, gerade um dem göttlichen Recht kompromisslos treu zu bleiben.

Die Begriffe „Schisma“ und „Unterordnung“ selbst sind in ihrer konkreten, praktischen Anwendung noch nicht vollständig geklärt. Der Kodex des Kirchenrechts (can. 751) definiert das Schisma als „die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den ihm untergebenen Gliedern der Kirche“. Tatsächlich ist in der neueren Kirchengeschichte ein sehr enges Verständnis von „Schisma“ und „Unterordnung“ aufgekommen, in dem der materielle Ungehorsam gegenüber dem Papst, ungeachtet der Absicht, praktisch dem formellen Schisma gleichgesetzt wird.

Man muss auch den Zustand des formellen Schismas im Blick behalten, der die grundsätzliche Ablehnung der päpstlichen Autorität durch die Errichtung einer eigenen Hierarchie bedeutet, wie es bei der griechisch-orthodoxen Kirche im Jahr 1054 der Fall war und später bei den zahlreichen und verschiedenartigen sedisvakantistischen Gruppen bis in unsere Tage. Von einem Zustand des formellen Schismas kann jedoch nicht gesprochen werden, solange der übernatürliche Glaube an das Dogma des päpstlichen Primates und der Unfehlbarkeit fortbesteht, zusammen mit dem Verlangen, in konkreter Unterordnung unter die päpstliche Autorität zu leben, auch wenn dies wegen einer außergewöhnlichen Krise in der Kirche vorläufig nicht voll verwirklicht werden kann. Eine solche außergewöhnliche Krise in der Kirche kann eine zeitweilige Verdunkelung oder Aussetzung der Hauptpflicht des päpstlichen Amtes einschließen, nämlich die Integrität des katholischen Glaubens und der Liturgie unzweideutig zu verteidigen und zu verkünden.

Dasselbe gilt für den Begriff, „in Gemeinschaft“ mit dem Papst zu sein. Über einen sehr langen Zeitraum wurden Bischofsweihen ohne unmittelbare Beteiligung des Papstes vollzogen, und die Partikularkirchen und die einzelnen Bischöfe drückten ihre Gemeinschaft mit ihm auf verschiedene Weise aus. Erst später in der Geschichte der Kirche verlangten die Päpste, dass jede Bischofsweihe mit einem päpstlichen Mandat erfolge. Doch auch nach dieser Entwicklung betrachtete das Kirchenrecht unerlaubte Bischofsweihen, also solche, die gegen den Willen des Papstes vollzogen wurden, nicht als Vergehen gegen die Einheit der Kirche, nicht als in sich schismatische Akte und nicht als in sich schlecht. Auch heute führt der geltende Kodex des Kirchenrechts unerlaubte Bischofsweihen unter den Vergehen bezüglich der Feier der Sakramente auf oder ordnet sie als Akte der Amtsanmaßung ein.

Tatsächlich ist die Norm, die für Bischofsweihen ein päpstliches Mandat verlangt, eine Sache des positiven Rechts, nicht des göttlichen Rechts. Andernfalls wäre diese Norm in der ganzen Geschichte der Kirche immer, überall und von allen ohne Ausnahme beachtet worden. Selbstverständlich ist ein päpstliches Mandat für Bischofsweihen im Normalfall notwendig, und es wurde weise eingeführt, um die hierarchische Unterordnung des Episkopates unter den Papst besser zu sichern.

Der außergewöhnliche Charakter der gegenwärtigen Krise in der Kirche zeigt sich im vorliegenden Fall darin, dass eine Gemeinschaft, deren wesentliches Merkmal das Verlangen ist, dem Papst treu zu sein, und die Priesterbruderschaft St. Pius X. versteht sich als eine solche, vor einer tragischen Wahl steht: entweder dem Papst zu gehorchen und dadurch gezwungen zu sein, unsichere und unklare Aspekte der Lehre und der Liturgie anzunehmen, oder dem Papst in einer Sache von schwerer Bedeutung ungehorsam zu sein, wie es die Weihe von Bischöfen ist, in der einzigen Absicht, die Mittel zu bewahren, um den Glauben und die Liturgie in ihrer vollen Integrität weiterzugeben, als Dienst an den Seelen und damit an der ganzen Kirche, das Papsttum selbst eingeschlossen.

Man darf auch das ganze Ausmaß der gegenwärtigen Krise der Kirche nicht übersehen, sondern muss sie ehrlich betrachten und bis auf ihre Wurzeln zurückverfolgen. Diese Wurzeln liegen in gewissen unklaren und zweideutigen Lehraussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils, die in den vergangenen sechzig Jahren Verwirrung gesät haben, etwa im lehrmäßigen Relativismus, der aus der Lehre und der Praxis des Ökumenismus und des interreligiösen Dialoges herrührt, die dazu beigetragen haben, die Einzigkeit Jesu Christi und Seiner Kirche als des einzigen Weges zum Heil zu untergraben. Darüber hinaus haben einige lehrmäßige und rituelle Mängel der Liturgiereform mit ihren protestantisierenden Tendenzen den zentralen Opfercharakter der Messe und ihre christozentrische Ausrichtung verdunkelt.

Der heilige John Henry Newman machte die folgende bemerkenswerte und zeitgemäße Beobachtung: „Bischöfe können, wenn sie nicht formell [ex cathedra] lehren, irren, wie sie nach unserem Befund im vierten Jahrhundert tatsächlich geirrt haben. Papst Liberius mochte in Sirmium eine eusebianische [arianische] Formel unterzeichnen und die Masse der Bischöfe in Ariminum [Rimini] oder anderswo, und dennoch mochten sie trotz dieses Irrtums in ihren Ex-cathedra-Entscheidungen unfehlbar sein“ (Arians of the Fourth Century, London 1876, S. 464). Was der Regensburger Bischof Msgr. Rudolf Graber vor mehr als fünfzig Jahren feststellte, kennzeichnet die gegenwärtige Lage der Kirche noch stärker: „Was sich vor über 1600 Jahren zugetragen hat, wiederholt sich heute, jedoch mit zwei oder drei Unterschieden: Alexandrien ist heute die ganze Universalkirche, deren Festigkeit erschüttert wird, und was damals mit physischer Gewalt und Grausamkeit ins Werk gesetzt wurde, wird jetzt auf eine andere Ebene verlagert. Das Exil wird ersetzt durch die Verbannung in das Schweigen des Ignoriertwerdens, das Töten durch den Rufmord“ (Athanasius and the Church of Our Time, Edinburgh 1974, S. 23; Original: Athanasius und die Kirche unserer Zeit, Abensberg 1973).

Die FSSPX ist praktisch die einzige Gemeinschaft in der Kirche von heute, die offen auf die offenkundigen lehrmäßigen Zweideutigkeiten in bestimmten Konzilsaussagen und im Ritus der neuen Messe hinweist und deren unmissverständliche Klärung und, wenn nötig, sogar Berichtigung im Einklang mit dem beständigen Lehramt der Kirche fordert. Die „Hermeneutik der Kontinuität“ oder der „Reform in Kontinuität“, ein Zugang, der in sich gültig und hilfreich ist, kann auch zu einer Art „Zwangsjacke“ werden, die die Wunden, welche durch lehrmäßige und liturgische Zweideutigkeiten und Verwirrung verursacht wurden, bloß kosmetisch überdeckt. Faktisch verlangt der Heilige Stuhl eine Form des Zirkelschlusses: dass alles in Ordnung sei, sofern man nur hinreichend große geistige Anstrengungen unternehme.

Tatsächlich erweist die FSSPX durch ihr unermüdliches Beharren auf Klarheit in Lehre und Liturgie der ganzen Kirche einen großen Dienst, einen Dienst von historischem Wert. Würde der Heilige Stuhl diese Haltung der FSSPX ernst nehmen und darüber hinaus die objektiven Zweideutigkeiten in bestimmten Aussagen des Zweiten Vatikanischen Konzils und im Ritus der neuen Messe anerkennen, so wäre das der Anfang vom Ende des modernistischen Projektes innerhalb der Kirche, das in Wirklichkeit vor mehr als hundert Jahren begonnen hat.

Die gegenwärtige Krise zwischen dem Heiligen Stuhl und der FSSPX lässt sich auch durch das folgende Gleichnis veranschaulichen: In einem großen Haus bricht ein Feuer aus. Der Feuerwehrkommandant erlaubt allein den Gebrauch der neuen Löschmethoden, obwohl sich diese als weniger wirksam erwiesen haben als die alten, erprobten Methoden und Geräte. Eine Gruppe von Feuerwehrleuten widersetzt sich diesem Befehl, gebraucht weiterhin die bewährten Methoden und wirbt sogar neue Feuerwehrleute an, all das trotz des Verbotes des Kommandanten, und tatsächlich wird das Feuer an vielen Stellen eingedämmt. Doch diese Feuerwehrleute werden als ungehorsam und schismatisch gebrandmarkt und dafür bestraft.

Um das Gleichnis weiterzuführen: Der Kommandant lässt nun nur noch jene Feuerwehrleute zu, welche die neuen Methoden anerkennen und der neuen Wachordnung gehorchen. Doch angesichts des schieren Ausmaßes des Feuers, des verzweifelten Kampfes um seine Eindämmung und der Unzulänglichkeit der amtlichen Methoden greifen andere Helfer selbstlos ein, trotz des Verbotes des Kommandanten, und sie bringen Können, Wissen und gute Absichten mit und helfen am Ende, genau jenes Haus zu retten, das der Kommandant zu schützen bemüht war.

Mit der Zeit ändern sich die geschichtlichen Umstände, und ein neuer Kommandant tritt auf, einer, der die unglücklichen Wirkungen der neuen Löschmethoden erkennt. Er erteilt nicht nur die Erlaubnis, die alten, bewährten Methoden wieder zu gebrauchen, sondern wird selbst ihr eifriger Verfechter. Er erkennt auch den Beitrag jener Feuerwehrleute an, die einst missverstanden, hart bestraft, als Ausgestoßene behandelt und als Rebellen vertrieben worden waren, und nimmt sie wieder in die Reihen auf. Am Ende, als jene große Erschütterung vorüber war, zeigte sich, dass das, was einst als Ungehorsam und Rebellion verurteilt worden war, ein Akt selbstlosen Einsatzes gewesen war.

Die Geschichte wird eines Tages zeigen, ob die folgenden Worte des heiligen Augustinus auf die gegenwärtige Lage mit der FSSPX zutreffen:

„Oft lässt die göttliche Vorsehung zu, dass selbst gute Menschen durch die aufrührerischen Empörungen fleischlicher Menschen aus der Gemeinde Christi vertrieben werden. Wenn sie um des Friedens der Kirche willen jene Beleidigung oder jenes Unrecht geduldig ertragen und keine Neuerungen im Sinne der Häresie oder des Schismas versuchen, werden sie die Menschen lehren, wie Gott in wahrer Gesinnung und mit großer und aufrichtiger Liebe zu dienen ist. Die Absicht solcher Menschen ist es, zurückzukehren, wenn der Aufruhr sich gelegt hat. Ist das aber nicht erlaubt, weil der Sturm anhält oder weil durch ihre Rückkehr ein heftigerer entfacht werden könnte, so halten sie an ihrem Vorsatz fest, selbst auf das Wohl derer zu sehen, die für die Aufstände und Unruhen verantwortlich sind, die sie hinausgetrieben haben. Sie bilden keine eigenen abgesonderten Konventikel, sondern verteidigen bis zum Tod und unterstützen durch ihr Zeugnis den Glauben, von dem sie wissen, dass er in der katholischen Kirche verkündet wird. Diese krönt der Vater, der ins Verborgene sieht, im Verborgenen. Es scheint, dass dies eine seltene Art von Christen ist, doch fehlt es nicht an Beispielen. So gebraucht die göttliche Vorsehung alle Arten von Menschen als Beispiele für die Obhut der Seelen und für den Aufbau Seines geistlichen Volkes“ (De vera religione, 6,11).

Was der heilige Athanasius inmitten einer außergewöhnlichen Glaubenskrise an seine Mitbischöfe in der ganzen Welt schrieb, gilt auch für unsere Zeit:

„Die Kanones und Dekrete der Kirche sind nicht am heutigen Tag gegeben worden, sondern sind uns von unseren Vorfahren in rechter Weise und in Festigkeit überliefert worden. Auch der Glaube hat nicht in dieser Zeit seinen Anfang genommen, sondern er ist vom Herrn durch Seine Jünger auf uns gekommen. Damit also die Ordnungen, die in den Kirchen von alter Zeit bis jetzt bewahrt worden sind, nicht in unseren Tagen verloren gehen und damit das uns anvertraute Gut nicht von unseren Händen zurückgefordert werde, wachet auf, Brüder, als Verwalter der Geheimnisse Gottes, da ihr sie jetzt von Fremden ergriffen sieht.“ (Ep. encyclica, 1)

Gott schreibt in Seiner Vorsehung auch mit Linien gerade, die aus rein rechtlicher Sicht krumm erscheinen. Möge Er gewähren, dass dieser Tag bald komme. Seien wir froh inmitten der Bedrängnis und sprechen wir: Ich glaube an die Unbesiegbarkeit der Kirche und des Papsttums, und ich glaube, dass der Heilige Stuhl eines Tages wieder als Kathedra der Wahrheit vor der ganzen Welt aufstrahlen wird.

Quelle des Originaltextes: Diane Montagna’s Substack, 17. August 2026, „Bishop Schneider: Serious Vatican Engagement with SSPX Would Mark ‚Beginning of the End‘ of the Modernist Project“. Übersetzung: Certamen. Das Graber-Zitat ist aus der von Bischof Schneider angeführten englischen Ausgabe übersetzt und gibt daher nicht zwingend den Wortlaut des deutschen Originals wieder.

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