Bild: Martin Kraft, MKr33980 Vollversammlung Deutsche Bischofskonferenz 2023 (Wiesbaden), CC BY-SA 4.0
Als traditionelle Katholiken, die die unfehlbare Lehre der Kirche in Schrift, Tradition und Magisterium bewahrt sehen, betrachten wir die „Handreichung“ der deutschen Bischofskonferenz als schweren Verstoß gegen die göttliche Ordnung der Ehe und Sexualität. Sie propagiert Segnungen für homosexuelle Paare und außereheliche Verhältnisse, was der klaren Verurteilung intrinsisch ungeordneter Handlungen im Katechismus widerspricht. Das Dokument Fiducia supplicans von 2023, das solche Segnungen unter engen Bedingungen zulässt, ist selbst ein problematisch ambivalentes Dokument: Es erlaubt eine Nähe zur Sünde, die die traditionelle Lehre untergräbt, und öffnet Türen für Missbrauch. Die Handreichung eskaliert diesen Fehler zu offener Rebellion. Hier die Fakten:
Der Ursprung: Eine kalkulierte Veröffentlichung
Am 4. April 2025 verabschiedeten die deutsche Bischofskonferenz und das ZdK die „Handreichung zu Segnungen für Paare, die sich lieben“. Die Publikation erfolgte erst am 23. April 2025, zwei Tage nach Papst Franziskus‘ Tod. Die Initiative „Neuer Anfang“ kritisiert zurecht den Zeitpunkt: Das Dokument lag vorbereitet, um im Interregnum – einer Phase geschwächter Autorität – Fakten zu schaffen.
Papst Leo XIV. setzt klare Grenzen
Am 18. September 2025 kritisierte Papst Leo XIV. im „Crux“-Interview ritualisierte Segnungen homosexueller Paare als Verstoß gegen Fiducia supplicans. Er zitierte den Titel der Handreichung: „In Nordeuropa veröffentlichen sie bereits Rituale zur Segnung von ‚Menschen, die einander lieben‘, was ausdrücklich gegen das Dokument verstößt, das Papst Franziskus gebilligt hat.“ Fiducia supplicans verbietet rituelle Formen und betont die Unveränderlichkeit der Ehe; dennoch schwächt es die traditionelle Doktrin, indem es Segnungen für unordentliche Verhältnisse toleriert, ohne klare Umkehrforderung. Die deutschen Bischöfe missachten beides und fördern Relativismus.
Vertuschung in Fulda
Bei der Herbstversammlung in Fulda am 22. September 2025 behauptete Bischof Georg Bätzing, die Handreichung sei in Rücksprache mit dem Dikasterium für die Glaubenslehre entstanden und enthalte nur „maßvolle Erweiterungen“ zu Fiducia supplicans. Journalisten wie Regina Einig (Die Tagespost) und Benjamin Leven (Communio) hielten dagegen; Bätzing wich aus und lachte: „Wir beraten doch nicht über Interviews des Heiligen Vaters!“ Diese Haltung zeigt mangelnde Rechenschaft und Verharmlosung, statt Auseinandersetzung mit der Lehre.
Beweis der Unzustimmung aus Rom
Am 8. Oktober 2025 wies Leven nach, dass keine vatikanische Genehmigung vorliegt. Kardinal Víctor Manuel Fernández bestätigte: Die Handreichung wurde nicht gebilligt. Bätzings Angaben entpuppten sich als falsch.
Umsetzung in Aachen: Direkter Verstoß
Laut Catholic News Agency vom 14. Oktober 2025 (https://de.catholicnewsagency.com/news/21735/bistum-aachen-wendet-handreichung-zu-homo-segnungen-jetzt-offiziell-an) wendet das Bistum Aachen die Handreichung an und bietet Segensfeiern für homosexuelle Paare an. Bischof Helmut Dieser begründet dies mit „Gottes Zusage in Lebenssituationen“. Kritiker sehen darin eine Provokation Roms, die Fiducia supplicans und die traditionelle Ehedoktrin missachtet und Sünde legitimieren könnte.
Anhaltendes Schweigen
Bis 14. Oktober 2025 fehlt eine offizielle Reaktion der Bischofskonferenz. Dieses Schweigen verstärkt den Eindruck von Eigenmächtigkeit und Spaltung.
Fazit: Notwendigkeit der Treue zur Lehre
Der Skandal offenbart tiefe Risse: Fiducia supplicans war ein gefährlicher Präzedenzfall, die Handreichung ein Bruch mit der unfehlbaren Doktrin. Die Bischöfe müssen sich an die Lehre der Kirche halten, die Handreichung zurücknehmen und zur reinen Tradition zurückkehren.