Das Erzbischöfliche Ordinariat München hat auf die Anfrage von Certamen geantwortet, und zwar bemerkenswert offen und verschlossen zugleich: Die geistlichen Früchte der überlieferten Messe werden ausdrücklich anerkannt, das Wort „schädlich“ wird ausdrücklich zurückgewiesen. Eine Rückkehr zur Großzügigkeit von Summorum Pontificum aber sei Sache Roms, nicht des Erzbischofs.
Am 26. Juli hatte sich Daniel Hager, Vorstand von Certamen e.V., an das Erzbistum München und Freising gewandt. Die Frage zielte auf den Kern: ob man angesichts der gegenwärtigen Debatte über die überlieferte römische Messe bereit sei, zu einer großzügigeren Regelung im Sinn von Summorum Pontificum zurückzukehren, da diese Liturgie über viele Generationen das Glaubensleben geprägt und unzählige Heilige genährt habe, und was der Kirche so lange geistliche Früchte geschenkt habe, nicht plötzlich als schädlich gelten könne.
Neun Tage später, am 3. August, kam die Antwort. Sie stammt nicht von Erzbischof Kardinal Reinhard Marx selbst, sondern von Dr. Marcus Nelles, Abteilungsleiter Kirchenrecht in der Stabsstelle Recht des Erzbischöflichen Ordinariats.
Der Erzbischof habe die Nachricht „aufmerksam zur Kenntnis genommen“, heißt es im Schreiben, und weil es sich „um eine rechtliche Einordnung der im Hinblick auf die Feier der heiligen Messe im usus antiquior bestehenden Möglichkeiten“ handle, habe er um Beantwortung gebeten.
„Diese geistlichen Früchte stelle ich in keiner Weise in Abrede“
Was dann folgt, verdient Beachtung, denn es ist mehr, als manche Diözese in diesen Wochen zugestanden hat. Das Ordinariat räumt die geistliche Fruchtbarkeit der überlieferten Liturgie vorbehaltlos ein: „Vorab sei betont, dass die überlieferte römische Messe unbestritten über Jahrhunderte das Glaubensleben zahlloser Gläubiger geformt und Heilige hervorgebracht hat. Diese geistlichen Früchte stelle ich in keiner Weise in Abrede.“
Die Certamen-Anfrage nehme „ersichtlich einen Gedanken auf, den Papst Benedikt XVI. in seinem Begleitschreiben zu Summorum Pontificum vom 7. Juli 2007 ausgesprochen hat: Was früheren Generationen heilig war, bleibt auch für uns heilig und groß.“ Die kirchenrechtliche Neuordnung durch Traditionis custodes enthalte „kein Urteil darüber, dass die ältere Form ‚schädlich‘ sei“.
Das ist ein Satz, den man hervorheben sollte. Ein deutsches Ordinariat erklärt amtlich, dass die überlieferte Messe nicht schädlich ist und Heilige hervorgebracht hat. Wer die Debatten der vergangenen fünf Jahre verfolgt hat, weiß, dass dies keineswegs selbstverständlich ist.
Der Bruch in der Argumentation
Und dennoch endet die Antwort mit einem Nein. Traditionis custodes, so das Schreiben, habe Summorum Pontificum „in Gänze abgelöst“. Damit existiere das früher gewährte Recht eines Priesters, „unabhängig von einer bischöflichen Erlaubnis die Messe in der älteren Form feiern zu dürfen, nicht mehr“.
Die Folgerung: „Eine ‚Rückkehr‘ zur großzügigeren Regelung im Sinn von Summorum Pontificum, wie Sie sie anregen, liegt daher nicht in der Zuständigkeit des Erzbischofs.“
Die Antwort weicht auf die Zuständigkeit aus und lässt damit gerade das offen, was Certamen wissen wollte. Denn dass Bischöfe innerhalb des geltenden Rahmens sehr unterschiedlich handeln können, zeigt der Vergleich der Diözesen mit aller Deutlichkeit: Regensburg hat als einzige deutsche Diözese römische Dispensen zur Feier in Pfarrkirchen erhalten, während im Bistum Magdeburg die überlieferte Messe nach eigener Auskunft überhaupt nicht gefeiert wird.
Leo XIV. als Zeuge für den Status quo
Interessant ist, wie das Ordinariat den amtierenden Papst in Anspruch nimmt. Leo XIV. habe „mehrfach zu erkennen gegeben, dass er Traditionis custodes nicht aufzuheben gedenkt“.
Zugleich verweist Nelles auf die Botschaft des Heiligen Vaters an die im März 2026 in Lourdes versammelten französischen Bischöfe, in der dieser zu einer großzügigen Einbeziehung derer aufgerufen habe, die aufrichtig am Vetus Ordo festhalten, „dies aber ausdrücklich nach den vom Zweiten Vatikanischen Konzil festgelegten liturgischen Leitlinien“.
Das Fazit des Ordinariats: „Der gegenwärtige Kurs ist mithin nicht die Rückkehr zu Summorum Pontificum, sondern die großzügige Anwendung innerhalb des durch Traditionis custodes gesetzten Rahmens.“
Bemerkenswert ist dabei ein Detail, das das Schreiben nicht erwähnt. In der Lourdes-Botschaft, die von Kardinalstaatssekretär Pietro Parolin unterzeichnet war, kommt Traditionis custodes gar nicht vor.
Der Papst bittet dort um „konkrete Lösungen“, die es ermöglichen, „die Menschen, die dem Vetus Ordo aufrichtig verbunden sind, großzügig einzubeziehen, unter Beachtung der vom Zweiten Vatikanischen Konzil gewünschten Leitlinien in liturgischen Fragen“.
„Der Sache nach bereits erfüllt“
Im letzten Abschnitt führte das Schreiben schließlich die Praxis vor. Der Erzbischof habe mit Dekret vom 22. August 2022, veröffentlicht im Amtsblatt für das Erzbistum München und Freising 2022, Nr. 10, S. 339, acht Kirchen bzw. Kapellen bestimmt, an denen die heilige Messe im usus antiquior gefeiert werden kann.
Anhaltspunkte dafür, dass diese Orte nicht ausreichten, lägen dem Ordinariat nicht vor. Beantragten Einzelfeiern werde die Genehmigung „in aller Regel auch erteilt“. Überdies wirke die Priesterbruderschaft St. Petrus in der Erzdiözese, sodass eine „geordnete und verlässliche seelsorgliche Betreuung“ offenstehe.
Und dann der Schlusssatz: „Das Anliegen, das Sie vortragen, ist damit der Sache nach in der Erzdiözese bereits erfüllt.“
Man darf hier die Frage stellen, wie ein Mangel überhaupt sichtbar werden soll, wenn die Genehmigungspflicht selbst die Nachfrage begrenzt.
Wer für jede Messe ein Gesuch stellen muss, stellt irgendwann keines mehr. Dass die Priesterbruderschaft St. Petrus in München treu und verlässlich wirkt, ist ein echtes Gut und eine Gnade für die Gläubigen. Es ist aber kein Beweis dafür, dass der Rahmen weit genug ist, sondern nur dafür, dass innerhalb eines engen Rahmens traditionsverbundene Priester wirken können.
Die Bulle, die im Schreiben fehlt
Das Angebot in München ist gut. Acht bestimmte Kirchen und Kapellen, in aller Regel genehmigte Einzelfeiern und dazu das treue Wirken der Priesterbruderschaft St. Petrus, das ist mehr, als traditionsverbundene Gläubige in manchem deutschen Bistum finden.
Und der Ton des Schreibens verdient Anerkennung. Wer die geistlichen Früchte der überlieferten Messe amtlich festhält und das Wort „schädlich“ ausdrücklich zurückweist, erkennt den Wert dieser Liturgie.
Der Fehler liegt nicht im Wohlwollen, sondern in der Auslegung. Gerechnet wird die Geschichte der überlieferten Messe hier erst von 2007 an, als hätte Benedikt XVI. ein Privileg gewährt, das Franziskus 2021 wieder einziehen konnte.
Von einem Dokument aber ist in dem ganzen Brief nicht die Rede, und es ist gerade jenes, das die Frage eigentlich entscheidet: die Bulle Quo primum tempore, mit der der heilige Papst Pius V. am 14. Juli 1570 das Römische Messbuch in Kraft setzte.
Pius V. sicherte in der Bulle den Priestern ausdrücklich zu, dass sie es „ohne Gewissensskrupel oder Furcht vor irgendwelchen Strafen, Urteilen und Rügen“ gebrauchen dürften, und zwar „kraft Unserer Apostolischen Vollmacht für jetzt und für ewig“.
Und er fügte einen Satz an, der die Münchner Argumentation im Kern trifft: „Kein Vorsteher, Verwalter, Kanoniker, Kaplan oder anderer Weltpriester und kein Mönch gleich welchen Ordens darf angehalten werden, die Messe anders als wie von Uns festgesetzt zu feiern, noch darf er von irgendjemandem gezwungen und veranlaßt werden, dieses Missale zu verändern, noch kann das vorliegende Schreiben irgendwann je widerrufen oder modifiziert werden, sondern es bleibt für immer im vollen Umfang rechtskräftig bestehen.“
Man halte das neben den Satz aus München, das freie Zelebrationsrecht des Priesters existiere „nicht mehr“. Pius V. sprach von „für jetzt und für ewig“. Das Schreiben aus dem Ordinariat spricht von einem Recht, das seit 2021 erloschen sei. Beides lässt sich nicht ohne Weiteres zusammenbringen, und das Schreiben versucht es nicht einmal, weil es die Bulle gar nicht erwähnt.
Wer die Zuständigkeit für die überlieferte Messe allein bei Rom nach 2021 verortet, muss erklären, wie sich das zu der Zusage eines heiligen Papstes verhält, die dieser für alle Zeiten gegeben hat. Diese Erklärung bleibt das Schreiben schuldig. Es prüft die Lage nach dem jüngsten Dokument und behandelt die Lehre der vorherigen Päpste, als gäbe es sie nicht.
Was auf dem Spiel steht
Man muss sich vergegenwärtigen, worüber hier verhandelt wird. Über viele Jahrhunderte hinweg wurde die überlieferte Liturgie in nahezu allen Teilen der Welt gefeiert. Sie prägte das geistliche Leben zahlloser christlicher Generationen und brachte unzählige Heilige hervor. Lange bevor irgendjemand von einer außerordentlichen Form sprach, war sie schlicht die Form, in der die Kirche betete.
An diesen Altären knieten Priester und Bauern, Kaiser und Kinder, Ordensgründer und Märtyrer. Aus dieser Messe schöpften jene Seelen ihre Kraft, die heute auf den Altären der Kirche verehrt werden.
Benedikt XVI. hat 2007 mit Summorum Pontificum ausgesprochen, was daraus folgt: Dieses Erbe kann niemals abgeschafft werden. Papst Franziskus schränkte diese Freiheit 2021 mit Traditionis custodes deutlich wieder ein, und diese der überlieferten Liturgie abträgliche Verfügung gilt bis heute unverändert fort.
Dass jetzt überhaupt wieder über die überlieferte Liturgie gesprochen wird, hat einen Anlass, den man nicht übergehen darf. Nach den Bischofsweihen der Priesterbruderschaft St. Pius X. am 1. Juli in Écône wurden die geweihten Bischöfe exkommuniziert. Diese ungerechte Maßnahme traf eine Gemeinschaft, deren einziges Vergehen ihre Treue zur überlieferten Liturgie und zur überlieferten Lehre ist.
Und doch war es gerade dieser Vorgang, der Kardinäle und Bischöfe von Rom über Madrid bis Oslo dazu brachte, die Rückkehr zur Großzügigkeit von Summorum Pontificum zu fordern. Erzbischof Georg Gänswein, der langjährige Sekretär Benedikts XVI., sprach zum 19. Jahrestag des Motu proprio vom „Kairos, um diese Beschränkungen aufzuheben“.
Genau diese Frage stellt die Münchner Antwort nicht. Sie prüft Zuständigkeiten und stellt fest, dass alles in Ordnung sei. Die eigentliche Frage aber lautet, warum eine Liturgie, die nach eigenem Eingeständnis des Ordinariats Heilige hervorgebracht hat und nicht schädlich ist, überhaupt einer Erlaubnis bedarf.
Beten wir für Kardinal Marx, für die Priester in München und für alle, die dort dem alten Ritus treu bleiben, dass aus dem zugestandenen Wort eines Tages die zugestandene Freiheit wird.
