Bedingungen zur Erlangung eines vollkommenen Ablasses

von Certamen
Image by Goran Horvat from Pixabay
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Ablässe können immer für sich selbst gewonnen oder den Seelen der Verstorbenen zugewandt werden, sie können jedoch nicht für noch lebende Personen erworben werden. Eine Ausnahme sind die November-Ablässe, die allein den Armen Seelen zugewandt werden können.

Vom 1. bis zum 8. November kann einen vollkommenen Ablass gewinnen, wer einen Friedhof besucht und dort wenigstens im Geiste für die Verstorbenen betet.

Am 1. November ab 12:00 Uhr und am 2. November kann ein vollkommener Ablass durch den Besuch einer Kirche oder öffentlichen Kapelle gewonnen werden, wenn man dort ein Glaubensbekenntnis und ein Vater unser betet.

Es gelten folgende Bedingungen:

•    Gnadenstand, wenigstens bei Beendigung des vorgeschriebenen Werkes oder Gebetes, und mindestens die allgemeine Absicht, die Ablässe zu gewinnen;

•    hl. Beichte 20 Tage vorher oder nachher;

•    hl. Kommunion: Es wird für jeden vollkommenen Ablass ein je eigener Empfang der heiligen Kommunion verlangt;

•    Gebet in der Meinung des Hl. Vaters (ein Vater unser und Ave Maria);

Die Meinungen des Heiligen Vaters sind von der Kirche objektiv festgelegt. Es handelt sich um folgende: 
– der Friede zwischen den christlichen Völkern. 
– die Überwindung der Irrlehren
– die Ausbreitung des Glaubens 
– die Bekehrung der Sünder

•    Loslösung von jeglicher Anhänglichkeit an die Sünde, auch an die lässliche.

Zu beachten ist, dass die zu verrichtenden Gebete stets mündlich, d. h. wenigstens mit Bewegung der Lippen, gebetet werden müssen, da sie ein öffentliches Gebet sind.

Wer eine dieser Bedingungen nicht oder unvollständig erfüllt, kann doch einen Teilablass gewinnen.

Pro Tag kann man nur einen vollkommenen Ablass gewinnen.

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