
Certamen e.V.
Das Totengebet, Psalm 129 und der Rosenkranz für einen Toten. Dazu, was einem Verstorbenen am meisten hilft.
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Drei kurze Gebete, die sich auswendig lernen lassen. Das erste ist das Totengebet der Kirche, es steht auch am Ende jedes Gesätzes, wenn der Rosenkranz für einen Toten gebetet wird.
Die Kirche nennt fünf Werke, die einem Toten zugutekommen, und an erster Stelle das heilige Messopfer. Trient sagt es mit dem Wort potissimum, vor allem.
Nichts hilft einem Verstorbenen mehr. Eine Messe lesen zu lassen dauert ein Telefonat.
Gebetet werden die fünf schmerzhaften Geheimnisse, das Leiden und Sterben des Herrn.
Was jeder für einen Toten tun kann, auch ohne Priester.
Vom 1. bis zum 8. November gewinnt täglich einen vollkommenen Ablass für die Verstorbenen, wer einen Friedhof besucht und für sie betet. Am Allerseelentag gilt dasselbe für den Besuch einer Kirche mit Vaterunser und Glaubensbekenntnis. Dazu gehören eine Beichte, für jeden Tag eine eigene Kommunion und ein Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters sowie das Freisein von jeder Anhänglichkeit an die Sünde.
Psalm 129 betet die Kirche seit jeher für ihre Verstorbenen. Er trägt in der Vulgata die Nummer 129 und in neueren Ausgaben die Nummer 130, es ist derselbe Text. Hier in der Übersetzung von Allioli.
Aus den Tiefen rufe ich zu dir, o Herr! Herr, erhöre meine Stimme, lass Acht haben dein Ohr auf die Stimme meines Flehens! Wenn du Acht haben wolltest auf die Missetaten, Herr, wer könnte dann bestehen, o Herr? Aber bei dir ist Versöhnung: und um deines Gesetzes willen harre ich auf dich, o Herr! Meine Seele harrt auf sein Wort. Meine Seele hofft auf den Herrn. Von der Morgenwache bis in die Nacht hoffe Israel auf den Herrn: denn bei dem Herrn ist Barmherzigkeit, und bei ihm ist überreiche Erlösung. Und er wird Israel erlösen von allen seinen Sünden.
„Es gibt ein Fegefeuer, und den dort festgehaltenen Seelen wird durch die Fürbitten der Gläubigen geholfen, vor allem aber durch das Gott wohlgefällige Opfer des Altares.“ So das Konzil von Trient im Dekret über das Fegefeuer vom 3. und 4. Dezember 1563. Ein Verstorbener kann sich selbst nicht mehr helfen. Wir können es.
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